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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber ein. IT-WPS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung an den Kunden in Kraft. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, sofern sie von IT-WPS ausdrücklich anerkannt worden sind.
2. Lösungsangebot, Vertragsabschluss
Lösungsangebote von IT-WPS sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, freibleibend. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn IT-WPS nach Erhalt des Auftrags dessen Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
3. Preise
In den Lösungsangebotspreisen der IT-WPS sind die Mehrwertsteuer, Fahrtspesen und Versicherung sowie weitere Spesen und Barauslagen nicht enthalten. Diese werden separat in Rechnung gestellt. Pauschalpreise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Grundlagen. Bei nicht voraussehbarer Änderung dieser Grundlage hat IT-WPS das Recht, Pauschalpreise nach Rücksprache mit dem Kunden anzupassen. Aufwandpreise richten sich nach dem effektiv geleisteten Aufwand bzw. dem vereinbarten Stundenansatz.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Auftraggeber ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 4 % über dem dann aktuellen Diskontsatz p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zur vertragsmäßigen Zahlung nicht aufgehoben.
5. Verrechnung
Andere Forderungen des Auftraggebers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung von der IT-WPS verrechnet werden.
6. Lieferung und Installation
Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses zu laufen. Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
7. Garantie
Die IT-WPS garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der von ihr verkauften bzw. installierten eigenen Produkte. Die Gewährleistungsfrist beträgt dreissig Tage ab Lieferung. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Produkte unentgeltlich ersetzt bzw. verbessert. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Keine Garantie wird übernommen für Produkte (Hard- oder Software), welche von IT-WPS in Erfüllung ihres Auftrages von Dritten zugekauft bzw. mit dem Recht zum Gebrauch erworben worden sind. Auf Verlangen werden die Garantieansprüche von der IT-WPS gegen den Dritten dem Kunden abgetreten. Sofern IT-WPS die Behebung von Mängeln an Drittprodukten vornehmen muss, werden die entstehenden Kosten dem Kunden verrechnet.
8. Haftung
Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder außervertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von IT-WPS. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitz/Domizil.
10. Vertrauliche Daten, Datenschutz IT-WPSwird die als vertraulich bezeichnete finanzielle, statistische oder personenbezogene Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und die ihr im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Daten behandeln. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. IT-WPS schon bekannt sind, noch für solche, die von IT-WPS unabhängig außerhalb des Vertrages entwickelt oder rechtmäßig von Drittpersonen erworben werden. Auch Ideen, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen und IT-WPS zur Verfügung gestellt oder bei der Erbringung der Dienstleistungen durch IT-WPS allein oder gemeinsam mit dem Kunden entwickelt werden, braucht IT-WPS nicht vertraulich zu behandeln.
11. Rechte an Soft- und Hardware
Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Soft- und Hardware, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden, richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers oder Verkäufers und müssen vom Kunden übernommen werden.
12. Immaterialgüterrechte
Die Rechte an den für den Kunden entwickelten Unterlagen und Auswertungen in schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form gehören dem Kunden und IT-WPS. Beide Vertragspartner können unabhängig voneinander und unbeschränkt diese Rechte ausüben sowie über sie verfügen, ohne das Einverständnis des anderen einzuholen. Sie haben beide das Recht, Unterlagen und Auswertungen mit Ihrem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in bezug auf die Informationsverarbeitung, welche bei der Erbringung der Dienstleistungen durch IT-WPS allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt worden sind, können von beiden beliebig verwertet werden. Der Kunde sichert zu, dass er der IT-WPS keine Unterlagen überlassen wird, welche rechtlich geschützte Werke Dritter, weder direkt noch in verarbeiteter oder umgestalteter Form, enthalten oder dass er berechtigt ist, IT-WPS die Unterlagen zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen zu überlassen. Werden bei der Erbringung der Dienstleistungen Entdeckungen, Erfindungen oder Verbesserungen gemacht, welche Ideen, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden einschließen, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, so gilt folgendes: Immaterialgüterrechte an Entdeckungen oder Verbesserungen, welche
a)von Mitarbeitern des Kunden gemacht worden sind, gehören dem Kunden. Er gewährt IT-WPS jedoch ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites und gebührenfreies Recht zum Gebrauch
b)von IT-WPS-Mitarbeitern oder von ihr beigezogenen Dritten gemacht worden sind, gehören IT-WPS. Dem Kunden wird jedoch ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites und gebührenfreies Recht zum eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch gewährt. Ein Vermarktungsrecht durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
c)durch Mitarbeiter des Kunden gemeinsam mit IT-WPS sowie von IT-WPS beigezogenen Dritten gemacht worden sind, gehören dem Kunden und IT-WPS, ohne dass gegenseitige Gebühren erhoben werden. Der Kunde und IT-WPS können ihre Rechte ohne Zustimmung des anderen auf Dritte übertragen oder Dritten Gebrauchsrechte einräumen.
13. Wartungs- und Servicedienstleistungen
Verträge über Wartungs- und Servicedienstleistungen sind für 12 Monate abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf das vereinbarte Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate. Die Wartungsgebühr umfasst die Kosten für die Bereitstellung von Ressourcen. Effektive Aufwendungen werden separat verrechnet. Servicegebühren decken die vertraglich spezifizierten Aufwendungen. Nicht enthalten sind Mehraufwendungen als Folge von nicht von IT-WPS zu vertretenden Einflüssen oder nicht von IT-WPS vorgenommenen Änderungen.
14. Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von IT-WPS, weder direkt noch indirekt, aktiv oder passiv, abzuwerben. Diese Verpflichtung überdauert auch den Ablauf des Vertrages um mindestens 18 Monate. Bei Verstoß gegen diese Klausel wird eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100'000.- - vom Kunden an IT-WPS pro abgeworbenen Mitarbeiter unmittelbar fällig.
15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist am Domizil von IT-WPS. Diese behält sich vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Die Rechtsbeziehungen mit IT-WPS unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
16. Ausserordentliche Kündigung
Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt (Bei Service-Verträgen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, bei Dienstleistungsverträgen vor Bezug der vereinbarten Anzahl Tage), so wird ein Entschädigungsentgelt in Höhe von 40% der nicht bezogenen Leistungen fällig. Durch die von IT-WPS im Auftragsverhältnis bezogene Hardware wird zu 100% dem Kunden in Rechnung gestellt. Weitere Ansprüche beider Parteien gegeneinander bestehen nicht. Insbesondere kann von IT-WPS kein Leistungsanspruch gegen die Entschädigungspauschale geltend gemacht werden.
17. Teilnichtigkeit
Sollten die in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen, so vereinbaren beide Parteien, dass dieser Vertrag nicht im Gesamten nichtig ist. Sie werden die entsprechend nichtige Klausel durch eine sinngemäß der zu Ersetzenden am nächsten Kommende ersetzen.
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